Die Gesetze werden immer komplexer und die Klagebereitschaft steigt. Manager werden zunehmend persönlich für Fehler haftbar gemacht. Die Streitwerte gehen schnell in die Millionen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte brauchen Entscheidungsfreiheit ohne ständige Angst vor den juristischen Folgen möglicher Fehler. Mit einer D&O-Versicherung schützen Unternehmen ihre Entscheidungsträger vor Ansprüchen des Unternehmens selbst oder Dritter.
Vorstandsmitglied Sabine H. genehmigt die Installation einer neuen IT-Anlage. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass diese Anlage für Zwecke des Unternehmens nicht ausreichend ist. Aufwendige und teure Nachbesserungen sind erforderlich. Während dieser Zeit steht der Betrieb still und Sabine H. wird haftbar gemacht.
Eva P. ist Geschäftsführerin einer Baufirma.
Ein Kollege eröffnet eine neue Niederlassung, ohne vorher die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Eva P. hat diese Entscheidung nicht selbst getroffen, haftet aber gesamtschuldnerisch mit ihrem Kollegen, weil sie dessen Handeln nicht ausreichend kontrolliert hat.
Das Unternehmen des Geschäftsführers Rainer F. kann einen Kredit nicht mehr zurückzahlen. Da Rainer F. die Bank vor der Kreditvergabe nicht ausreichend über die Finanzen des Unternehmens informiert hat, fordert die Bank nun den Kredit plus Zinsen direkt von ihm zurück.
Die Versicherung ersetzt Vermögensschäden, die während der Vertragsdauer gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wann diese Schadenersatzansprüche verursacht wurden. Nach dem „Claims-Made-Prinzip“ besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Pflichtverletzung bereits vor Vertragsabschluss begangen wurde. Darüber hinaus können im Rahmen der Nachmeldefrist Schadenersatzansprüche, die bis zum Ablauf des Vertrages verursacht wurden, auch noch nach Ablauf des Vertrages geltend gemacht werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden vor Vertragsabschluss oder während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verursacht wurde. Versichert sind Ansprüche aus dem Betrieb selbst und Ansprüche Dritter (Innen- und Außenhaftung).
Bei Rechtsstreitigkeiten prüfen Spezialisten die Sach- und Rechtslage und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Falls notwendig übernimmt die Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits.
Besonders geeignet für:
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stiftungen, eingetragene Genossenschaften, GmbH & Co. KGs und Vereine, die ihre Organe und Führungskräfte absichern wollen.
Nicht geeignet für:
Unternehmen, die nicht den oben genannten Gesellschaftsformen entsprechen (z.B. GbR).
Nicht versichert:
Die D&O-Versicherung greift nicht bei vorsätzlicher und wissentlicher Pflichtverletzung, bei Ansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen und Entschädigungen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung.
Umkehr der Beweislast:
Abweichend vom Grundsatz der Unschuldsvermutung bürden Aktien- und Genossenschaftsgesetz dem Organisationsmitglied die Beweislast auf. Liegt also in einem Rechtsstreit eine Anklage gegen den Manager vor, muss er seine Unschuld nachweisen. Insbesondere bei weit zurückliegenden Entscheidungen steigt dadurch das Haftungsrisiko erheblich.
Hast du Interesse an einer D&O-Versicherung? Dann fülle einfach das untenstehende Formular aus.