Maklerprovision: Alles Wichtige zu Kosten, Teilung & gesetzlichen Regelungen


Aktuelle Regelungen zur Maklerprovision

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Maklerprovision. Grundlage ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (BGB).


Wer zahlt die Maklerprovision?

Bei Immobilienverkäufen gilt die Teilung der Maklerprovision: Verkäufer und Käufer tragen die Kosten jeweils zur Hälfte. Das sorgt für mehr Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt.


Ausnahmen und Besonderheiten

Diese gesetzliche Regelung greift nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.

  • Privatverkauf
    Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision.
  • Gewerblicher Kauf
    Die Kostenaufteilung kann frei vereinbart werden. Auch eine vollständige Übernahme durch eine Partei ist möglich.

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