Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Maklerprovision. Grundlage ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (BGB).
Bei Immobilienverkäufen gilt die Teilung der Maklerprovision: Verkäufer und Käufer tragen die Kosten jeweils zur Hälfte. Das sorgt für mehr Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt.
Diese gesetzliche Regelung greift nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.
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